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Wichtige Begriffe in der Schadenregulierung

 

Restwert

Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom

 

Wiederbeschaffungswert

Die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Findung des Restwertes und die höhenmäßige Gestaltung desselben unterliegt anderen Einflussgrößen, wie Marktgängigkeit des Fahrzeuges, Reparaturmöglichkeit, Zerstörung (Art und Umfang der Beschädigung), Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, Markt für den Wert unbeschädigter Teile & Aggregate, Markt für das beschädigte Fahrzeug. Wiederbeschaffungswert Die Höhe des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges ist der Wert, der aufgebracht werden müsste, um ein Fahrzeug, welches mit Ihrem Fahrzeug vor dem Schadenfall vergleichbar ist, wieder zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges wird u. a. über die öffentliche Marktlage bestimmt.

 

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Der Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich der ggf. entstehenden Wertminderung den Wiederbeschaffungswert erreichen bzw. übersteigen.

 

Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die für eine Reparatur notwendigen Aufwendungen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. Dies nennt man den sog. wirtschaftlichen Totalschaden. Die Besonderheit ist hier, dass das Fahrzeug durchaus noch in einen fahrtüchtigen Zustand versetzt, d. h. repariert werden könnte, was sich aber aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise heraus einfach nicht lohnt.

 

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert, welcher zuweilen auch als kaufmännischer Minderwert bezeichnet wird, beschreibt eine Wertminderung des Autos, die z. B. nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass es nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind. Letztlich resultiert der merkantile Minderwert daraus, dass das Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des "Unfallwagens" versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtwagenmarkt darstellt.

 

Abzug „Neu für Alt“ („NfA“)

Werden bei der Reparatur Ihres unfallgeschädigten Fahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, erfährt Ihr Fahrzeug eine Wertsteigerung, deren Kosten die Versicherer nicht tragen. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs bis zu Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Von den Kosten der Ersatzteile und Lackierung wird ein dem Alter entsprechender Abzug gemacht (sog. Für den Fall, dass Sie nach einem Unfall keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie während der Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer für Ihr Fahrzeug eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben Sie, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit (verkehrsunsicher) ist oder Ihr Fahrzeug einen Totalschaden darstellt. Die genaue Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von unseren Sachverständigen ermittelt.

Unfallersatztarif

Der Unfallersatztarif ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Tarif, den ein Autovermieter nach einem Verkehrsunfall für einen Mietwagen in Rechnung stellt. Bei einem fremd verschuldeten Unfall werden die Kosten als Schadensersatz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

 

Schadensminderungspflicht

Nach dem Gesetz (§ 254 BGB) haben Sie als Unfallgeschädigter und Anspruchsteller bei der Versicherung eine sog. „Schadensminderungspflicht“. Danach sind Sie verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten.